Änderungen ab 15.11.2021
Nach der 7. Verordnung zur Änderung der 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung gilt ab 15.11.2021 :
- Die Testfrequenz wird erhöht auf 3 Selbsttests pro Woche. (Montag, Dienstag und Donnerstag)
- Die Tests werden ausschließlich in der Schule durchgeführt oder es wird eine Bescheinigung über das negative Ergebnis eines PCR-Tests oder eines PoC-Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) vorgelegt.
- Die Befreiung von der Testpflicht ist aus medizinischen Gründen möglich. Dies erfordert die Vorlage eines ärztlichen Attests.
- Wenn in einer Lerngruppe oder Klasse eine COVID-19-Infektion auftritt, werden alle Schülerinnen und Schüler der betroffenen Klasse oder Lerngruppe an den kommenden fünf Schultagen täglich getestet. Des weiteren besteht in dieser Zeit auch im Unterricht durchgängig die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.
Einverständniserklärung Selbsttests
Damit Ihre Kinder die Selbsttests an der Schule regelmäßig druchführen dürfen, benötigen wir Ihr Einverständnis.
Sollten Sie uns dieses noch nicht erteilt haben, finden Sie hier das Formular zum Ausdrucken.
selbsttests_schule_einverstaendnisdiesterweg.pdf
Geben Erziehungsberechtigte nicht die Zustimmung zur Durchführung der Testung (d.h. weder in der Schule noch als Bereitschaft der häuslichen Testung), darf das Schulgebäude nicht betreten werden. Somit ist keine Teilnahme am Präsenzunterricht oder einer Notbetreuung möglich.
Alternativ kann ein Test 3 x wöchentlich durch Fachpersonal in einem Testzentrum, beim Kinderarzt/ Hausarzt oder in einer Apotheke durchgeführt werden. Lassen Sie sich das negative Testergebnis zur Vorlage in der Schule bestätigen.
Aktuelle Informationen - Testpflicht ab 12.04.2021
Ab dem 12.April 2021 besteht an den Schulen ein Zutrittsverbot für diejenigen Personen, die keinen aktuellen Nachweis über eine negative Testung auf das SARS-CoV-2 Virus erbringen.
Alle Schülerinnen und Schüler sowie alle Beschäftigten an der Schule sollen an zwei Tagen in der Woche getestet werden.
Die Selbsttestung erfolgt jeweils im Klassenraum montags und mittwochs zu Unterrichtsbeginn. Bitte füllen Sie dafür die folgende Einverständniserklärung aus:
einverstaendniserklaerung_selbsttestung.pdf
Geben Erziehungsberechtigte nicht die Zustimmung zur Durchführung der Testung (d.h. weder in der Schule noch als Bereitschaft der häuslichen Testung), darf das Schulgebäude nicht betreten werden. Somit ist keine Teilnahme am Präsenzunterricht oder einer Notbetreuung möglich.
Alternativ kann ein Test 3 x wöchentlich durch Fachpersonal in einem Testzentrum, beim Kinderarzt/ Hausarzt oder in einer Apotheke durchgeführt werden. Lassen Sie sich das negative Testergebnis zur Vorlage in der Schule bestätigen.
Sobald sich an dem heutigen Sachstand etwas ändert, informieren wir Sie an dieser Stelle und über die Klassenleiter.
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Liebe Eltern, liebe Schüler/innen,
wir bedanken uns für die Unterstützung bei der schulinternen Umsetzung unseres Hygieneplans. Alle Maßnahmen beziehen sich auf den Rahmenplan für Hygienemaßnahmen, den Infektions- und Arbeitsschutz an Schule im Land Sachsen-Anhalt während der Corona-Pandemie:
Da momentan Verunsicherung herrscht, wann Sie Ihr Kind bei Erkältungssymptomen zu Hause lassen sollten und wann es ruhig zur Schule darf, stellen wir Ihnen einen kurzen Leitfaden zur Verfügung:
umgang_mit_erkaeltungssymptomen.pdf
Nach mindestens fünftägigem Fernbleiben vom Unterricht ist dieses Formular erneut auszufüllen und in der Schule abzugeben :
Das sind wir :
D I E S T E R W E G
ANGSTFREI
INDIVIDUELL
HANDELND
KINDGEMÄSS
SELBSTÄNDIG
RÜCKSICHTSVOLL
GANZHEITLICH
UMWELTBEWUSST
HILFSBEREIT
KREATIV